Kuendigung und andere Beendigungsgruende

Ordentliche und ausserordentliche Kuendigung

Kündigung, Aufhebungsvertrag und andere Aufhebungsgründe

Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist oft nicht problematisch. Selten ziehen die Parteien eines zu schliessenden Arbeitsvertrages einen Rechtsanwalt zu Rate. Statt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit dem Entwurf eines Arbeitsvertrages zu beauftragen, wird ein Formularvertrag geschlossen, wogegen in aller Regel nichts einzuwenden ist. Anders ist es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durfte der Arbeitgeber überhaupt kündigen? Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?

Das sind die Fragen, mit denen ich mich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tagtäglich auseinandersetzen muß.

Informationen für Arbeitnehmer zur arbeitgeberseitigen Kündigung habe ich ebenso auf einer besonderen Seite veröffentlich wie allgemeine Informationen für Arbeitnehmer.

Das einmal durch gegenseitigen Vertrag begründete Arbeitsverhältnis kann beispielsweise durch nachfolgende Tatbestände aufgelöst werden:

- Aufhebungsvertrag
- Anfechtung
- Tod des Arbeitnehmers
- ordentliche Kündigung
- außerordentliche Kündigung
- Befristungsablauf
- Eintritt einer auflösenden Bedingung
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung auf Grundlage der Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes
- zwei Wochen nach rechtskräftiger Verweigerung der Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht nach vorläufiger Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrats

Keine Beendigungsgründe sind dagegen:

- Tod des Arbeitgebers
- Veräußerung des Betriebs
- Insolvenz des Arbeitgebers bzw. Stilllegung des Betriebs
- Einberufung zum Wehrdienst bzw. zum zivilen Ersatzdienst

Der Beendigungstatbestand der arbeitgeberseitigen Kündigung ist derjenige, der die Arbeitsgerichte und Rechtsanwälte am häufigsten beschäftigt.

Wenn Sie Interesse an weitergehenden Informationen zur arbeitgeberseitigen Kündigung haben, klicken Sie hier (Verlinkung zur Seite www.kündigung-neubrandenburg.de).

Lassen Sie sich im Arbeitsrecht beraten!

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