Kuendigung und andere Beendigungsgruende
Ordentliche und ausserordentliche Kuendigung




Kündigung, Aufhebungsvertrag und andere Aufhebungsgründe
Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist oft nicht problematisch. Selten ziehen die Parteien eines zu schliessenden
Arbeitsvertrages einen Rechtsanwalt zu Rate. Statt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit dem Entwurf eines
Arbeitsvertrages zu beauftragen, wird ein Formularvertrag geschlossen, wogegen in aller Regel nichts einzuwenden ist.
Anders ist es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durfte der Arbeitgeber überhaupt kündigen? Wurde die
Kündigungsfrist eingehalten?
Das sind die Fragen, mit denen ich mich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tagtäglich auseinandersetzen
muß.
Informationen für Arbeitnehmer zur arbeitgeberseitigen Kündigung habe ich ebenso auf einer besonderen Seite
veröffentlich wie allgemeine Informationen für Arbeitnehmer.
Das einmal durch gegenseitigen Vertrag begründete Arbeitsverhältnis kann beispielsweise durch nachfolgende
Tatbestände aufgelöst werden:
- Aufhebungsvertrag
- Anfechtung
- Tod des Arbeitnehmers
- ordentliche Kündigung
- außerordentliche Kündigung
- Befristungsablauf
- Eintritt einer auflösenden Bedingung
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung auf
Grundlage der Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes
- zwei Wochen nach rechtskräftiger Verweigerung der Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht nach vorläufiger
Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrats
Keine Beendigungsgründe sind dagegen:
- Tod des Arbeitgebers
- Veräußerung des Betriebs
- Insolvenz des Arbeitgebers bzw. Stilllegung des Betriebs
- Einberufung zum Wehrdienst bzw. zum zivilen Ersatzdienst
Der Beendigungstatbestand der arbeitgeberseitigen Kündigung ist derjenige, der die Arbeitsgerichte und Rechtsanwälte
am häufigsten beschäftigt.
Wenn Sie Interesse an weitergehenden Informationen zur arbeitgeberseitigen Kündigung haben, klicken Sie hier
(Verlinkung zur Seite www.kündigung-neubrandenburg.de).
Lassen Sie sich im Arbeitsrecht beraten!