Das Arbeitsrecht




Das Arbeitsrecht
Vom Arbeitsrecht wird nicht die Arbeit an sich geregelt, sondern nur der Vorgang, durch den die meisten erwerbstätigen
Personen (ca. 90 %) in Deutschland heute ihren Lebensunterhalt verdienen. Sie arbeiten als Arbeitnehmer im Dienste eines
anderen, des Arbeitgebers.
Nach der üblichen Definition wird das Arbeitsrecht als Sonderrecht (Schutzrecht) der Arbeitnehmer bezeichnet.
Unser Rechts- und Wirtschaftssystem wird bestimmt durch die Prinzipien der Marktwirtschaft und des Privateigentums an
Produktionsmitteln.
Dadurch sind Interessengegensätze gegeben, deren Ausgleich Gegenstand des Arbeitsrechts ist:
- Der Unternehmer ist, um möglichst billig zu produzieren, an einem niedrigen, der Arbeitnehmer an einem möglichst hohen
Lohn interessiert.
- Der Unternehmer will ohne Arbeit keinen Lohn zahlen; der Arbeitnehmer will eine Vergütung auch dann erhalten, wenn er
einmal nicht arbeiten kann.
- Der Unternehmer möchte sein Personal nach seinem Belieben verringern oder auswechseln können; der Arbeitnehmer
möchte seinen Arbeitsplatz gesichert haben.
- Der Arbeitnehmer ist daran interessiert, dass Anlagen und Maschinen so beschaffen sind, dass Unfälle ausgeschlossen sind;
dem Unternehmer sind Sicherheitsauflagen zuwider, die die Produktion stark verteuern oder erschweren.
- Der Unternehmer möchte zu weitgehenden Weisungen berechtigt sein und in seinem Unternehmen allein bestimmen; die
Arbeitnehmer sind daran interessiert, dass Weisungsbefugnisse begrenzt werden und sie an wichtigen Entscheidungen
beteiligt werden.
Der Umgang mit dem Arbeitsrecht wird dadurch erschwert, dass es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, sondern nur eine
Vielzahl von einzelnen arbeitsrechtlichen Gesetzen gibt.
Lassen Sie sich im Arbeitsrecht beraten.